BEinstG: § 8 Abs 4 lit c idF BGBl I 2008/67 (Kündigung eines begünstigten Behinderten; Voraussetzungen; Fortsetzung des Dienstverhältnisses wird dem Dienstgeber insb dann nicht mehr zugemutet werden können, wenn der begünstigte Behinderte die ihm aufgrund des Dienstverhältnisses obliegenden Pflichten beharrlich verletzt und der Weiterbeschäftigung Gründe der Arbeitsdisziplin entgegenstehen)
VwGH 24. 1. 2012, 2011/11/0152