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VwGH 19. 12. 2011, 2011/11/0142 (Behindertenrecht)

VwGHBehindertenrechtZfV 2012/1044ZfV 2012, 682 Heft 4 v. 21.9.2012

BEinstG: § 8 Abs 4 lit c idF BGBl I 2008/2 (Kündigung eines begünstigten Behinderten; Zustimmung des Behindertenausschusses; Fortsetzung des Dienstverhältnisses wird dem Dienstgeber insb dann nicht zugemutet werden können, wenn der begünstigte Behinderte die ihm aufgrund seines Dienstverhältnisses obliegenden Pflichten beharrlich verletzt; darunter fällt nicht ein bloß einmaliges Geschehen; es kommt nicht auf mögliche Weiterbeschäftigung an)

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