ZPO: § 54 Abs 1a (ungeprüfte Zugrundelegung unbeeinspruchter Kostenanträge verfassungswidrig)
VfGH 5. 10. 2011, G 84/11
Durch das am 23. 12. 2010 beschlossene und am 30. 12. 2010 kundgemachte Budgetbegleitgesetz 2011 wurde § 54 Abs 1a ZPO dahin gehend geändert, dass das Gericht bei anwaltlich vertretenen Gegnern unbeeinsprucht gebliebene Kostenanträge seiner Entscheidung nunmehr ungeprüft zugrunde zu legen hat. Nach den Erl (vgl RV 981 BlgNR 24 GP 81 f) sollen mit dieser Klarstellung Missverständnisse bei der Auslegung des § 54 Abs 1a ZPO idF vor dem BudgetbegleitG 2011 ausgeräumt werden, um das ursprünglich vom Gesetzgeber verfolgte Ziel der Entlastung der Gerichte zu erreichen.