MRK: Art 6 Abs 1 (civil rights, Recht auf ein faires Verfahren, vor unabhängigem, unparteiischen Gericht, Anspruch, dass die Sache öffentlich gehört wird; Anspruch auf mündliche Verhandlung; Möglichkeiten der Abstandnahme von der Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung; Verfahren über Antrag auf Baubewilligung, civil right; Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Bescheidprüfungsverfahrens und Verordnungsprüfungsverfahrens; Möglichkeit des Unterbleibens der Verhandlung, wenn die strittigen Sachverhaltsfragen im Verfahren zur Erlassung des Flächenwidmungsplanes vor den Gemeindebehörden bekannt waren, aber von der Partei nicht geltend gemacht wurden)