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VfGH 6. 10. 2011, G 41/10 ua (Krankenanstalten)

VfGHKrankenanstaltenZfV 2012/957ZfV 2012, 598 Heft 3 v. 9.7.2012

BundesG über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKuG): § 3 Abs 2 lit a idF BGBl I 2005/155 (Allgemeine Bestimmungen für die Errichtung und den Betrieb der Krankenanstalten; Voraussetzungen für die Bewilligung; Bedarfsprüfung; diese Bestimmung trat mit 19. 8. 2000 außer Kraft und war nicht verfassungswidrig)

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