AlVG: § 25 Abs 1 (Rückforderung unberechtigt empfangener Leistungen; tatsächlicher Empfang der Leistungen als Voraussetzung der Rückforderung; Überweisung des Arbeitslosengeldes auf das Konto der Ehefrau des Arbeitslosen)
§ 53 (Auszahlung des Arbeitslosengeldes an jemand anderen als den Bezugsberechtigten; fehlende Hinweise und Feststellungen, dass die Voraussetzungen vorgelegen sind)