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VwGH 13. 10. 2011, 2010/07/0163 (Bodenreform)

VwGHBodenreformZfV 2012/722ZfV 2012, 497 Heft 3 v. 9.7.2012

Tir FLG 1978: § 33 Abs 1 lit b (Agrargemeinschaftliche Grundstücke sind solche, welche von allen oder von gewissen Mitgliedern einer Ortsgemeinde [Ortschaft], eines oder mehrerer Gemeindeteile [Ortsteile], einer oder mehrerer Nachbarschaften oder ähnlicher agrarischer Gemeinschaften kraft ihrer persönlichen oder mit einem Besitz verbundenen Mitgliedschaft oder von den Mitberechtigten an Wechsel- und Wandelgründen gemeinschaftliche oder wechselweise benutzt werden)

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