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VwGH 30. 9. 2011, 2007/11/0128 (Behindertenrecht)

VwGHBehindertenrechtZfV 2012/707ZfV 2012, 485 Heft 3 v. 9.7.2012

BEinstG: § 1 Abs 1 idF BGBl I 1999/17 (Beschäftigungspflicht; Einstellung eines begünstigten Behinderten auf je 25 Dienstnehmer, wenn Dienstgeber im Bundesgebiet 25 oder mehr Dienstnehmer beschäftigt)

§ 4 Abs 1 lit a idF BGBl I 2005/82 (Berechnung der Pflichtzahl; Dienstnehmer im Sinne der Berechnung der Pflichtzahl sind Personen, die in einem Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen Entgelt beschäftigt werden)

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