Wr GebrauchsabgabeG: § 2 Abs 2 (Gebrauch öffentlichen Grunds, Erlaubnis, Versagungsgründe; Beeinträchtigung des Stadtbildes)
§ 4 Abs 1 (ebenso; nachträglich entstandener Versagungsgrund nach § 2 Abs 2, Widerruf, sofern nicht mit Auflagen das Auslangen gefunden; Umbau des Pratersterns; transportabler Verkaufsstand)