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VwGH 6. 7. 2011, 2011/06/0031 und 0064 (Verwaltungsgerichtsbarkeit)

VwGHVerwaltungsgerichtsbarkeitZfV 2012/510ZfV 2012, 355 Heft 2 v. 9.5.2012

VwGG: § 46 Abs 1 (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Fristversäumnis durch unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis, nur minderer Grad des Versehens; falsche Bestimmung einer Rechtsmittelfrist durch erfahrene und zuverlässige Kanzleikraft; kein Nachweis der Erfüllung der Überwachungspflicht; regelmäßige Kontrolle ungenügend, Kontrolle in jedem Einzelfall erforderlich)

VwGH 6. 7. 2011, 2011/06/0031 und 0064

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