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VwGH 29. 1. 2010, 2009/10/0128 (Sozialhilfe)

VwGHSozialhilfeZfV 2012/460ZfV 2012, 328 Heft 2 v. 9.5.2012

Wr SozialhilfeG: § 26 Abs 1 Z 1 (Ersatz der Sozialhilfekosten durch den Empfänger der Sozialhilfe, wenn er über hinreichendes Einkommen oder Vermögen verfügt oder hiezu gelangt; kein Kostenersatz, soweit dadurch der Erfolg der Hilfeleistung gefährdet würde; Begriff "hinreichend"; tatsächliche Verfügbarkeit der für die Ersatzleistung erforderlichen Geldmittel)

VwGH 29. 1. 2010, 2009/10/0128

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