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VwGH 30. 6. 2011, 2009/07/0076 (Wasserrecht)

VwGHWasserrechtZfV 2012/259ZfV 2012, 184 Heft 1 v. 9.3.2012

Oö WasserversorgungsG: § 3 Abs 2 Z 3 (Ausnahme vom Anschlusszwang für Objekte mit eigener Wasserversorgungsanlage auf Antrag, wenn die Kosten für den Anschluss - gemessen an den durchschnittlichen Anschlusskosten in der Gemeinde - unverhältnismäßig hoch wären; diese Regelung hat einen hinreichend klaren Gehalt; unter Anschlusskosten sind die auf dem Grundstück des Bf anfallenden Kosten zu verstehen; Interessentenbeiträge sind nicht darunter zu subsumieren)

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