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VwGH 30. 6. 2011, 2007/07/0168 (Wasserrecht)

VwGHWasserrechtZfV 2012/258ZfV 2012, 183 Heft 1 v. 9.3.2012

WRG 1959: § 77 Abs 3 lit i (Satzungen haben Bestimmungen über Streitschlichtung zu enthalten)

§ 84 (Rückstandsausweis)

§ 85 Abs 1 (der Wasserrechtsbehörde obliegt Aufsicht über Wassergenossenschaften; Zuständigkeit zur Entscheidung über Streitigkeiten, die aus dem Genossenschaftsverhältnis und den Verpflichtungen der Genossenschaft entspringen, und die nicht gemäß § 77 Abs 3 lit i beigelegt wurden; Zuständigkeit ist an die Voraussetzung des Misslingens der Beilegung eines Streitfalles im Wege einer Schlichtung geknüpft)

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