VStG: § 64 Abs 3 (Auferlegung des Ersatzes von Barauslagen; Maßgeblichkeit des aufrechten Bestandes des Strafbescheides im Zeitpunkt der Erlassung des Kostenvorschreibungsbescheides, nachträglicher Wegfall des Strafbescheides bildet Wiederaufnahmegrund; Ex-tunc-Wirkung einer Aufhebung des Strafbescheides durch den VwGH bewirkt Rechtswidrigkeit des Kostenvorschreibungsbescheides; stufenförmig aufeinander aufbauende Bescheide; keine Auswirkung einer nicht geltend gemachten Befangenheit des Sachverständigen auf die Rechtmäßigkeit der Kostenvorschreibung; nicht jeder Mangel des Sachverständigengutachtens führt zu einer Reduktion des Kostenersatzes, Erforderlichkeit des Gutachtens)