Wr BauO: § 69 Abs 1 (Abweichung von Bebauungsvorschriften, Entscheidung der Baubehörde im Einzelfall)
§ 69 Abs 2 (ebenso, unwesentliche; keine den Flächenwidmungsplan oder Bebauungsplan unterlaufende Tendenz)
§ 75 Abs 2 (Gebäudehöhe, Bauklasse III, 16 m; Überschreitung zur Angleichung an das Nachbarobjekt)