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VwGH 21. 12. 2010, 2009/05/0307 (Baurecht)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/949ZfV 2011, 627 Heft 4 v. 19.9.2011

Wr BauO: § 71 (Bauten vorübergehenden Bestands, für vorübergehende Zwecke, befristete Bewilligung bei Nichtübereinstimmung mit dem Gesetz; wenn subjektiven Rechte der Nachbarn entgegenstehen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Nachbarn; Verhinderung der Bewilligung durch Verweigerung der Zustimmung nur, wenn ein subjektives Recht verletzt würde)

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