AVG: § 13 Abs 3 (Anbringen; Mängelverbesserungsauftrag setzt Form- oder Inhaltsmangel voraus, Präzisierungsauftrag nur bei nicht ausreichend klarem und bestimmtem Anbringen; maßgeblich, welchen Grad der Bestimmtheit das Materiengesetz, hier das Krnt JagdG im Fall einer Wildschadensanzeige, verlangt)
VwGH 27. 1. 2010, 2008/03/0129