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VwGH 23. 11. 2010, 2008/06/0075 (Verwaltungsverfahren)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/1096ZfV 2011, 701 Heft 4 v. 19.9.2011

AVG: § 66 Abs 4 (Berufung, Sachentscheidung, Sache; Baubewilligung, Veränderung der Erdgeschoßebene um 1,29 m; aliud)

Tir BauO: § 2 Abs 10 (Nebengebäude, Nebenanlagen, Begriff; Konsensfähigkeit des Hauptgebäudes vorausgesetzt)

§ 44 Abs 2 (Sonderflächen für Hofstellen; Hofstellen bis 300 m2; Wohnnutzfläche, Begriff; inkl allfälliger Ferienwohnungen)

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