AVG: § 45 Abs 2 (freie Beweiswürdigung, keine vorweggenommene Beweiswürdigung; Zeugen zum ungehinderten Gebrauch einer Straße)
§ 66 Abs 4 (Berufung, Sachentscheidung; Auslegung des Spruches; teilweise Stattgebung mit der Maßgabe, dass ein Plan Bestandteil des Spruches sei; entspricht Abweisung der Berufung mit Ergänzung des Bescheidspruches um den Plan)