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VwGH 21. 12. 2010, 2007/05/0157 (Verwaltungsverfahren)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/1089ZfV 2011, 699 Heft 4 v. 19.9.2011

AVG: § 13 Abs 8 (Änderung des Antrags, in jeder Lage des Verfahrens; Einschränkung eines Bauvorhabens, Beseitigung eines Versagungsgrundes)

§ 42 Abs 2 (mündliche Verhandlung, Präklusion; nach mündlicher Verhandlung eingetretene Klarstellung der Rechtslage durch ein Erkenntnis des VwGH hebt eingetretene Präklusion nicht auf)

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