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VwGH 27. 1. 2010, 2008/03/0129 (Jagdrecht)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/1030ZfV 2011, 668 Heft 4 v. 19.9.2011

Krnt JagdG 2000: § 76 (Erlöschen des Anspruches auf Wildschadenersatz mangels Anzeige binnen 14 Tagen beim Jagdausübungsberechtigten oder bei der Gemeinde; Besichtigung des Wild- und Jagdschadens

Seite 668


durch den Jagdausübungsberechtigten mit dem Geschädigten; Anzeige muss noch nicht die Katastralgemeinde und die Grundstücksnummer enthalten)

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