GelVerkG 1996: § 5 Abs 1 Z 1 (Konzession, Voraussetzungen für die Erteilung bzw Entziehung; Zuverlässigkeit)
§ 5 Abs 3 (Nichtvorliegen der Zuverlässigkeit, rechtskräftige Bestrafung wegen schwerer Verstöße gegen die Vorschriften ua über die Sicherheit im Straßenverkehr und die Berufspflichten; Vielzahl von jeweils für sich gesehen nicht schweren Verstößen, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Verstöße gegen § 4 Abs 2 BO 1994)