FPG: § 5 Abs 1 (Zuständigkeit der Fremdenpolizeibehörden erster Instanz)
AVG: § 19 Abs 1 (Ladungen; § 19 bietet keine Rechtsgrundlage für die Ladung einer Person zur Mitwirkung bei einer nicht von dieser Behörde und nicht innerhalb ihres Amtssprengels vorzunehmenden Amtshandlung; hier: rechtswidriger Ladungsbescheid der BH zum persönlichen Erscheinen im türkischen Konsulat in Salzburg)