AVG: § 68 Abs 1 (Rechtskraft, Bindungswirkung; keine neuerliche Entscheidung, ne bis in idem; baupolizeilicher Auftrag bezüglich eines Gebäudes, hinsichtlich eines Gebäudeteils bereits bestehender Beseitigungsauftrag; neuerlicher Auftrag auf denselben Bauteil unzulässig)
VwGH 6. 7. 2010, 2009/05/0004