AVG: § 19 Abs 3 (Ladungen; Befolgungspflicht; Entschuldigungsgründe; Unaufschiebbarkeit; Überprüfbarkeit; keine bei bloßem Zahnarzttermin)
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VStG: § 51f Abs 2 (Verhandlung und Erkenntnisfällung in Abwesenheit der Partei; Nichterscheinen trotz ordnungsgemäßer Ladung)