AVG: § 45 Abs 2 (Beweiswürdigung, Berücksichtigung psychischer Erkrankungen bei Unstimmigkeiten im Aussageverhalten; psychische Gesundheitsstörung nach Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung)
AsylG 2005: § 3 (Antrag auf internationalen Schutz, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung; sexuelle Misshandlungen)