AVG: § 63 Abs 5 (Berufung, Frist, zwei Wochen)
§ 71 Abs 1 Z 1 (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Fristversäumnis mit Rechtsnachteil durch unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis, Unkenntnis von erfolgter Zustellung; bloß minderer Grad des Versehens; Zuverlässigkeit der Bewohner eines Wohnheimes für Asylwerber, Ermittlungspflicht hinsichtlich Verschuldengrades)