VwGG: § 33 Abs 1 (Bescheidbeschwerde, Gegenstandslosigkeit sonstige; Erklärung über Absicht einer freiwilligen Rückkehr in den Herkunftsstaat, Wegfall des rechtlichen Interesses)
VwGH 2. 9. 2010, 2008/19/0084 bis 0089
Nach Einleitung des Vorverfahrens erklärten die Bf vor der VerwaltungsBeh, sie beabsichtigten freiwillig (in seinen Herkunftsstaat) zurückzukehren und erklärten sich damit einverstanden, dass sein Asylantrag als gegenstandslos abgelegt werde. Damit haben die Bf unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass ein rechtliches Interesse an einer Entscheidung des VwGH nicht mehr besteht. Einstellung wegen Gegenstandslosigkeit in sinngemäßer Anwendung des § 33 Abs 1 VwGG.