VwGG: § 33 Abs 1 (Bescheidbeschwerde, Gegenstandslosigkeit sonstige; zwischenzeitlich bewilligte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei laufendem Beschwerdeverfahren gegen zurückweisenden Bescheid wegen verspäteter Rechtsmittelerhebung, Wegfall des rechtlichen Interesses)
AVG: § 72 Abs 1 (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Zurücktreten des Verfahrens in die Lage vor dem Eintritt der Versäumung)