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VwGH 26.11.2010, 2008/04/0023 (Vergabewesen)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/751ZfV 2011, 499 Heft 3 v. 6.7.2011

Oö Vergaberechtsschutzgesetz 2006 (Oö VergRSG): § 23 Abs 1 (Gebührenersatz; Klaglosstellung; Ersatz auch bei teilweiser Klaglosstellung)

VwGH 26.11.2010, 2008/04/0023

Im Gegensatz zur Regelung des § 23 Abs 1 erster Satz Oö VergRSG 2006, der auch ein teilweises Obsiegen regelt, trifft der zweite Satz dieser Bestimmung keine ausdrückliche Regelung für den Fall einer

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