BundesvergabeG 2006: § 13 Abs 4 (allgemeine Bestimmungen betreffend die Berechnung des geschätzten Auftragswertes; Verbot der Aufteilung zur Umgehung der Vorschriften; strenge Prüfung des Erfordernisses der sachlichen Rechtfertigung der Aufteilung eines Vergabevorhabens; keine sachliche Rechtfertigung)
§ 16 Abs 4 (Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Dienstleistungsaufträgen; Erbringung