Wr VergaberechtsschutzG 2003 - WVRG 2003: § 5 Abs 2 (ausgeschlossene und befangene Mitglieder des Vergabekontrollsenats, wichtige Gründe, die Zweifel an Unbefangenheit eines Mitgliedes begründen; Bediensteter der Wirtschaftskammer; Unterstützung des Nachprüfungsantrages durch Wirtschaftskammer)
§ 5 Abs 3 (Ablehnungsantrag; Frist; Fristablauf ändert nichts an Pflicht, über Befangenheit inhaltlich zu entscheiden)