ORF-G: § 13 Abs 3 (Werbung; Erkennbarkeit; eindeutige Trennung durch optische oder akustische Mittel von anderen Programmteilen; zulässige Werbeeinschaltung)
§ 14 Abs 5 (Werbegrundsätze, Product-Placement, Zulässigkeitskriterien)
§ 17 Abs 1 (Patronanzsendungen, Sponsoring; Definition; Beitrag zur Finanzierung; Beitrag durch Apothekerkammer durch Bereitstellung einer ausgewiesenen Pharmazeutin; Tätigkeit im Dienste der Mitglieder)