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VwGH 18. 11. 2010, 2008/07/0207 (Bodenreform)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/638ZfV 2011, 434 Heft 3 v. 6.7.2011

Nutzungssatzung der Agrargemeinschaft S in Vorarlberg vom 4. 5. 1998: § 4 Z 3 lit a (Zuerkennung der Mitgliedschaft; Übergangsregelung; Personen, welche die direkte Abstammung oder Adoption von Mitgliedern der Agrargemeinschaft nachweisen können, welche zum Zeitpunkt 8. 9. 1982 oder später, in der Mitgliederliste der Agrargemeinschaft S eingetragen waren, können einen Antrag auf Zuerkennung der Mitgliedschaft bzw des Nutzungsrechtes stellen; niemand kann auf den Fortbestand gegebener Möglichkeiten, die Mitgliedschaft zu erlangen, vertrauen)

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