Sbg OrtsbildschutzG: § 1 (Ortsbild, Begriff)
§ 6 Abs 1 (Ankündigungsanlagen, Bewilligung)
§ 6 Abs 3 (ebenso, Bewilligungsvoraussetzungen; keine Störung oder Verunstaltung des Ortsbildes; Unklarheiten hinsichtlich der Größenverhältnisse in den Beurteilungsunterlagen, nicht ausreichendes Sachverständigengutachten)