Vlbg BauG: § 8 (Immissionsschutz; Bauwerke, ortsfeste Maschinen, sonstige ortsfeste technische Einrichtungen; kein Verwendungszweck, der eine das ortsübliche Ausmaß übersteigende Belästigung oder eine Gefährdung des Nachbarn erwarten lässt; Beurteilung anhand der Flächenwidmung; Wohnhäuser in Bauland-Wohngebiet; Zulassung dichterer Bebauung als nach Bebauungsplan führt nicht zu Ortsunüblichkeit der Verwendung)