Stmk BauG: § 26 Abs 1 (Bauverfahren, subjektive Rechte der Nachbarn)
§ 26 Abs 4 idF LGBl 2003/78 (Wohnbauten, Berücksichtigung von Einwendungen, mit denen Immissionen aus einem genehmigten landwirtschaftlichen oder gewerblichen Betrieb, die auf das Vorhaben einwirken; Umbau eines Gebäudes, erstmalige Wohnnutzung)