Nö BauO: § 56 Abs 2 (Gebiet, für das kein Bebauungsplan gilt, keine anderen Regeln über Ortsbildgestaltung; Einfügung von Bauwerken in die Umgebung; Beurteilung anhand eines Sachverständigengutachtens; unschlüssiges Gutachten, Vorlage eines Privatgutachtens; Auseinandersetzung mit dem Privatgutachten durch die Sachverständige erforderlich; Festlegung des Bezugsgebiets)
VwGH 28. 9. 2010, 2009/05/0344