Oö BauO: § 2 Z 46 (Zubau, Begriff; 4 m² großer Gebäudeteil)
§ 39 Abs 1 (bewilligungspflichtiges Bauvorhaben; Beginn mit der Ausführung)
§ 39 Abs 2 (ebenso; Abweichung nur mit Bewilligung der Baubehörde)
Oö BauO: § 2 Z 46 (Zubau, Begriff; 4 m² großer Gebäudeteil)
§ 39 Abs 1 (bewilligungspflichtiges Bauvorhaben; Beginn mit der Ausführung)
§ 39 Abs 2 (ebenso; Abweichung nur mit Bewilligung der Baubehörde)