Nö BauO 1996: § 35 Abs 2 Z 3 (Abbruchauftrag; Bauwerk ohne Baubewilligung und das Bauwerk ist unzulässig; Fischerhütte im Grünland, keine Notwendigkeit im Sinne des § 19 Abs 4 ROG)
Nö ROG: § 19 Abs 4 (Grünland, bewilligungspflichtiges Gebäude; Zulässigkeit nur bei Erforderlichkeit für eine Nutzung nach Abs 2; Fischerhütte)