AuslBG: § 2 Abs 5 Z 2 (Schlüsselkraft, Voraussetzungen; besondere, am inländischen Arbeitsmarkt nachgefragte Ausbildung; Sicherung bestehender Arbeitsplätze; Pilot)
§ 4 Abs 1 (Beschäftigungsbewilligung, Voraussetzungen)
§ 4 Abs 6 Z 4 (ebenso, Überschreitung der Landeshöchstzahl, Schlüsselkraft; unterlassenes Ersatzkraftstellungsverfahren)