AVG: § 42 Abs 3 (sog Quasiwiedereinsetzung im Falle der Hinderung, rechtzeitig Einwendungen zu erheben, kein Verschulden oder nur minderer Grad des Versehens; Einwendungen binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, längstens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung, ärztliches Attest, das auf Wegfall des Hindernisses mehr als 14 Tage vor Antragstellung hinweist)
VwGH 23. 6. 2010, 2010/06/0090