AVG: § 71 Abs 1 Z 1 (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; fehlendes Kontrollsystem hinsichtlich der Übertragung von Fristen in den Kanzleikalender; kein minderer Grad des Versehens)
VwGH 8. 9. 2010, 2010/08/0114
Dem Bf ist einzuräumen, dass die Anforderungen an die Kanzleiorganisation nicht überspannt werden dürfen (zur herabgesetzten