VwGG: § 46 Abs 1 (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Rechtsanwalt; Überwachungspflicht; verlässliche Kanzleikraft; Versehen bei Postaufgabe)
VwGH 8. 9. 2010, 2010/08/0149
Im Interesse vernünftiger Rechtsschutzwahrung ist es nicht angezeigt, jedes in der Kanzlei eines berufsmäßigen Parteienvertreters unterlaufene Missgeschick dem Parteienvertreter mit Wirkung für die Partei als ein den Grad minderen Versehens übersteigendes Verschulden zuzurechnen, weil sich gerade aus der Vorschrift des zweiten Satzes der Bestimmung des § 46 Abs 1 VwGG deutlich das gesetzgeberische Anliegen entnehmen lässt, den Rechtsschutz nicht aus formellen Gründen an Ereignissen scheitern zu lassen, die im Drange der Geschäfte auch eines ordnungsgemäßen Kanzleibetriebes eines berufsmäßigen Parteienvertreters fallweise vorkommen können und verstehbar sind (VwGH 17. 7. 2008, 2008/20/0305 = ZfVB 2009/584).