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VwGH 24. 9. 2010, 2010/02/0155 (Straßenpolizei)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/415ZfV 2011, 284 Heft 2 v. 5.5.2011

StVO: § 5 Abs 1 (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol, Lenken eines Fahrzeuges in alkoholbeeinträchtigtem Zustand; Kennzeichennummer kein wesentliches Tatbestandsmerkmal; nochmaliges Lenken nach Feststellung der Alkoholisierung und Abnahme des Führerscheines aufgrund neuerlichen Willensentschlusses, kein fortgesetztes Delikt)

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