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VwGH 17. 9. 2010, 2010/04/0091 (Gewerberecht)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/393ZfV 2011, 272 Heft 2 v. 5.5.2011

GewO 1994: § 87 Abs 2 (Gewerbeberechtigung; Entziehung; Absehen, Gründe; vorwiegendes Gläubigerinteresse; Zahlungsvereinbarungen hinsichtlich aller bestehenden Forderungen, keine; keine Pflicht zur Einräumung einer Frist zur Bereinigung des Liquiditätsengpasses und Führung von Verhandlungen über Zahlungsvereinbarungen)

VwGH 17. 9. 2010, 2010/04/0091

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