Sbg BauPolG: § 4 (Baubewilligungsverfahren; Einleitung auf Antrag; kein Antragsrecht dritter Personen)
§ 7 Abs 5 (baupolizeiliches Verfahren, Bauauftrag; Parteistellung; Adressat des Auftrags; kein Antragsrecht Dritter)
§ 16 Abs 6 (in subjektiven Rechten verletzter Nachbar, Antrag auf behördliche Maßnahmen, wenn gegen Bestimmung über Abstände verstoßen wird)