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VwGH 17. 8. 2010, 2010/06/0001 (Baurecht)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/311ZfV 2011, 233 Heft 2 v. 5.5.2011

Stmk BauG: § 20 Z 3 (anzeigepflichtige Vorhaben; Errichtung oder Änderung von Werbeanlagen; Änderung des Firmennamens, Austausch der Farbgebung)

VwGH 17. 8. 2010, 2010/06/0001

Eine Änderung einer Werbeanlage ist jedenfalls dann anzeigepflichtig iSd § 20 Z 3 lit a Stmk BauG, wenn sie Auswirkungen auf die gesetzlichen Voraussetzungen haben kann, die eine Werbeanlage erfüllen muss (VwGH 18. 11. 1993, 90/06/0134, zu § 56 Stmk BauO 1968). Die Änderung eines Firmennamens an einer bestehenden Werbeeinrichtung und Austausch der Farbgebung erfüllt den Tatbestand. Abweisung.

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