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VwGH 29. 1. 2009, 2007/10/0286 (Sozialhilfe)

JudikaturVwGHZfV 2010/1740ZfV 2010, 1044 Heft 6 v. 5.1.2011

NÖ SozialhilfeG: § 15 Abs 2 (Leistung der Hilfe kann von der Sicherstellung des Ersatzanspruches abhängig gemacht werden, wenn der Hilfsbedürftige Vermögen hat, dessen Verwertung ihm vorerst nicht möglich oder nicht zumutbar ist; keine Rechtsgrundlage für eine zwangsweise Pfandrechtsbegründung für in der Vergangenheit bezogene Sozialhilfeleistungen; Behörde muss ein ihr bekanntes verwertbares Vermögen bereits bei Hilfegewährung berücksichtigen)

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