DSG 2000: § 1 Abs 1 (Grundrecht auf Datenschutz, Anspruch auf Geheimhaltung personenbezogener Daten, soweit schutzwürdiges Interesse daran besteht)
§ 4 Z 1 ("Daten", Begriff; Identität des Betroffenen bestimmt oder bestimmbar; Informationen an eine Zeitung über Verfahrensschritte in einem Bauverfahren)